Heilpädagogisch-psychologische Gemeinschaftspraxis · Gunter Paulus und Eva Marena Schenk
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Heilpädagogik

Unsere heilpädägogische Arbeit richtet sich an Kinder, Jugendliche und ihre Familien, deren Entwicklung unter erschwerten Bedingungen verläuft und die dadurch einen speziellen Erziehungsbedarf haben. Diese erschwerten Lebensumstände können durch körperliche, geistige und/oder soziale Bedingungen, Behinderungen oder Beeinträchtigungen begründet sein. Sie können vorübergehend sein (im Sinne einer Krise, die zu eskalieren droht und sich chronifizieren kann), sie können aber auch dauerhaft (im Sinne einer bereits eingetretenen seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung) sein.

Mit einem individuell abgestimmten ganzheitlichen Behandlungskonzept orientieren wir uns an den vorhandenen Potentialen eines Kindes. Die Förderung der Persönlichkeit, die Unterstützung in der Entwicklung einer positiven Lebensperspektive und die Hilfe bei der sozialen Integration werden in Form von heilpädagogischer und traumaspezifischer Spieltherapie, Entwicklungsförderung oder Lerntherapie angeboten.

Als Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme einer heilpädagogischen Behandlung kommen der § 35 a KJHG und die §§ 53 und 54 SGB XII in Betracht. Der Antrag auf eine Kostenübernahme muss beim zuständigen Jugendamt oder Sozialamt gestellt werden. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Antragsstellung.